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Print viewGeschäfts- und Ethikkodex

Soziales Bewusstsein und eine ethische Grundhaltung bestimmen unser Tun. Wir betreiben unser Geschäft verantwortungsvoll, ehrlich, fair und rücksichtsvoll. Insbesondere gehören hierzu die Verhinderung jeglicher Diskriminierung, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden, wie auch die Integrität in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und staatlichen Stellen.

Arbeitsumfeld
Geschäftspraktiken
Beziehungen zu Geschäftspartnern und Behörden
Durchsetzung der Grundsätze

Arbeitsumfeld

Recht auf Chancengleichheit und nicht-diskriminierende Behandlung
HUBER+SUHNER gewährleistet Chancengleichheit und Gleichbehandlung, um Diskriminierung auf Grund der Rasse oder Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der sozialen Stellung, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder des Alters zu vermeiden.
Wir lassen weder Zwangs- noch Pflichtarbeit zu und achten und unterstützen das Recht der Kinder, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu sein.

Schutz vor Belästigung
HUBER+SUHNER schützt die Mitarbeitenden vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere vor jeglichem sexuellen, körperlichen oder psychischen Missbrauch.

Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden haben erste Priorität. HUBER+SUHNER sorgt für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.
Wir entwickeln oder vertreiben keine potenziell schädlichen Produkte. Um die Umwelt nicht zu gefährden, bekennt sich HUBER+SUHNER zu einer umweltschonenden Geschäftstätigkeit und verpflichtet sich, die Umweltleistung sowohl im betrieblichen, als auch im produktbezogenen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.

Entlöhnung, Arbeitsstunden
HUBER+SUHNER respektiert und unterstützt bestehende Sozialstandards. Mitarbeitende erhalten im Minimum den gesetzlich vorgeschriebenen Minimallohn. Wo keine gesetzlichen Vorschriften bestehen, werden die lokalen Industriestandards berücksichtigt.
Mitarbeitende müssen keine Überzeit leisten, welche ein zumutbares Mass überschreitet, selbstverständlich auch keine über die lokalen Arbeitsgesetze hinausgehende Arbeitsstunden. Falls die Arbeitszeit nicht in lokalen Gesetzen oder Vorschriften geregelt ist und keine verbindlichen, lokalen Standards existieren, werden die Bestimmungen des Schweizerischen Arbeitsrechts angewendet.

Gewerkschaftliche Organisation
HUBER+SUHNER Mitarbeitende haben im Rahmen der gültigen Gesetze das Recht, einer Gewerkschaft ihrer Wahl beizutreten.

Geschäftspraktiken

Anerkennung der Rechtsvorschriften
HUBER+SUHNER anerkennt und achtet die nationalen wie auch internationalen Normen und Rechtsvorschriften sowie die Verwaltungspraktiken und die Autorität der Länder, in denen wir tätig sind.

Informationspolitik, Buchführung und Insider Trading
HUBER+SUHNER informiert ihre Mitarbeitenden, Aktionäre, die Medien und Finanzanalysten sowie weitere Zielgruppen umfassend, transparent und nach dem Prinzip der Gleichbehandlung.
Die Buchführung, die Jahresrechnung sowie alle weiteren Finanzinformationen entsprechen den Gesetzen und Statuten. Die Regeln der ordnungsgemässen Buchführung und des gewählten Rechnungslegungs-Standards werden strikte eingehalten.
Sämtlichen Mitarbeitenden ist es untersagt, nicht-öffentliche Informationen an Dritte weiterzuleiten.

Bestechungsgelder, Geschenke, Begünstigungen
Wir unterlassen es, Bestechungsgelder oder einen anderen ungebührlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen, zu gewähren, anzunehmen, zu dulden, wissentlich davon zu profitieren oder zu verlangen.
HUBER+SUHNER Mitarbeitende dürfen keine Geschenke oder Begünstigungen annehmen oder machen, welche als Beeinflussung angesehen werden könnten. Ist es in einem Kulturkreis Usus, Geschenke auszutauschen, so dürfen diese lediglich symbolischen Charakter haben.

Geistiges Eigentum
HUBER+SUHNER behandelt ihr geistiges Eigentum mit grösstmöglicher Sorgfalt. Dieselbe Sorgfalt wird auch auf geistiges Eigentum von Geschäftspartnern angewendet. Mitarbeitende verpflichten sich, keinerlei vertrauliche Informationen an aussenstehende Personen weiter zu geben, auch nachdem sie die Firma verlassen haben.

Beziehungen zu Geschäftspartnern und Behörden

Kunden und Lieferanten
Unsere Mitarbeitenden halten sich auch im Umgang mit Drittfirmen an die hier beschriebenen ethischen Grundsätze. Ethisch nicht vertretbare Geschäfte lehnen wir ab. Kunden- und Lieferanteninformationen werden geschützt, der Zugriff auf diese Informationen auf Mitarbeitende beschränkt, welche die Information zur Abwicklung des Geschäfts benötigen.
HUBER+SUHNER sorgt für die sinngemässe Anwendung und Einbeziehung dieser Grundsätze in sämtlichen Verträgen oder sonstigen Vereinbarungen und Abmachungen mit Geschäftspartnern.

Mitwirkung in der Gesellschaft
HUBER+SUHNER akzeptiert und befürwortet die Beteiligung von Mitarbeitenden am politischen Leben im Rahmen der Gesetzgebung.

Behörden
HUBER+SUHNER ist in verschiedenen Ländern tätig und deshalb unterschiedlichen nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften unterworfen. Alle Mitarbeitenden, welche mit Behörden zu tun haben, sind dafür verantwortlich, dass die jeweils gültigen Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

Durchsetzung der Grundsätze

Gültigkeit, Ansprechpartner
Dieser Ethikkodex hat Gültigkeit für alle Mitarbeitenden von HUBER+SUHNER. Fragen zu oder Verstösse gegen diese Grundsätze sind an den Vorgesetzten oder das Personalwesen zu richten.
Mitarbeitende, welche einen Verstoss nach Treu und Glauben melden, haben mit keinerlei negativen Folgen zu rechnen. Die Meldungen werden mit der nötigen Vertraulichkeit resp. Anonymität behandelt.

Strafen bei Verstössen
Verstösse gegen diese Grundsätze werden mit einem Verweis resp. in schwerwiegenden Fällen mit Entlassung geahndet. Verstösse gegen Gesetze können strafrechtliche Folgen haben.

Kommunikation
Diese Grundsätze sind über Internet öffentlich zugänglich, intern sind sie im Intranet publiziert. Neu eintretenden Mitarbeitenden werden die Grundsätze beim Eintritt durch das Personalwesen vermittelt.

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